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Neue Gesetze 19.01.2013



Neue Regelungen für die Fahrerlaubnisklasse BE: Die "Anhängerregelung" ist grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Seit dem 19. Januar 2013 darf - wie vorher auch - ein Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtmasse mitgeführt werden.


Darüber hinaus wird nun auf die zul. Gesamtmasse der Fahrzeugkombination abgestellt: bis 3.500 kg zul. Gesamtmasse der Kombination genügt ohne weitere Voraussetzung eine Fahrerlaubnisklasse B.


Über 3.500 kg bis 4.250 kg zul. Gesamtmasse der Kombination (wobei die zul. Gesamtmasse des Anhängers mehr als 750 kg betragen darf) ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule zu absolvieren (so genannter "B96"). Die technischen Vorschriften in Bezug auf diese Fahrzeuge sind zusätzlich einzuhalten.


Bei der Klasse BE (Pkw mit Anhänger, die nicht unter die Klasse B fallen) ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nun auf 3.500 kg begrenzt. Für Anhänger von mehr als 3.500 kg zul. Gesamtmasse ist eine Fahrerlaubnis der Klasse C1E erforderlich.

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